
Oder: Sie stehen vor der Endabnahme und wollen nun auf Nummer sicher gehen?
Oder: Die Auftragsabwicklung hat Meinungsverschiedenheiten ergeben?
Oder: Sie erreichen keinen Kundendienst für Ihren Lift?
Es gibt viele Anlässe und Gründe, sich der Hilfe eines Sachverständigen zu bedienen. Teure, langwierige Prozesse können u.U. vermieden, finanzielle Schäden begrenzt, Beweise gesichert und Mängel können abgestellt werden.
Wenn Sie ohne Ihr Zutun geschädigt werden, muß die Kosten für den Gutachter die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers übernehmen.
Freier Sachverständiger* für Behindertenaufzüge
entsprechend EG Maschinenrichtlinie 98/37EG
Eine unverbindliche kostenlose Erstberatung erhalten Sie unter:
Erich Löber,
34630 Gilserberg
www.treppenlift-organisator.de
E-mail: kontakt@treppenlift-organisator.de
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